Nachhaltigkeit bei der Volkswagen Sachsen GmbH

Nachhaltigkeit bedeutet für unser Unternehmen, ökonomische, soziale und ökologische Ziele gleichrangig und gleichzeitig anzustreben. Wir wollen dauerhafte Werte schaffen, gute Arbeitsbedingungen bieten und sorgsam mit Umwelt und Ressourcen umgehen.

Umwelt- und Energiepolitik der Volkswagen Sachsen GmbH

Verbindlichkeitserklärung der Geschäftsführung der Volkswagen Sachsen GmbH

Die Geschäftsführung identifiziert sich mit der Umweltpolitik des Volkswagen Konzerns und übernimmt diese für die Herstellung von Personenkraftwagen und Fahrzeugkomponenten in den Geltungsbereich der Volkswagen Sachsen GmbH .

Nachhaltigkeits- und Geschäftsberichte der VW AG

Der Nachhaltigkeitsbericht des Volkswagen Konzerns erscheint seit 2011 jährlich.

Der Geschäftsbericht des Volkswagen Konzerns erscheint seit 2008 jährlich.

Code of Conduct

Die Verhaltensgrundsätze des Volkswagen Konzerns liegen jetzt in einer neuen und weiterentwickelten Form vor. Sie sollen korrektes Verhalten unterstützen, indem sie Orientierung und Hilfe bei der täglichen Arbeit geben. Gerade in Zeiten eines grundlegenden Wandels, wie wir ihn aktuell in der Automobilbranche erleben, ist ein stabiles Wertefundament unabdingbare Voraussetzung für nachhaltigen Erfolg.

Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat in der Volkswagen Sachsen GmbH oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Geschäftspartner, insbesondere Zulieferer, zu erfahren und dieses zu unterbinden.

Modern Slavery Act

Grundsatzerklärung der Volkswagen Sachsen GmbH

zur Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16. Juli 2021 (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – nachfolgend LkSG)